Cash-in-Transit.
Die Ver- und Entsorgung des Kunden erfolgent mit einem P-Behälter, der durch ein spezielles Transportsicherungsgerät (Cash-Guard oder ETS-Gerät) geschützt wird. Falls der Weg zur Ver- und Entsorgung des Kunden zu Fuß zurückgelegt werden muss, wird bei Wegnahme oder Übergabe des P-Behälters an Unberechtigte die Alarmeinrichtung ausgelöst und das Geld mittels Farbeinwirkung unbrauchbar gemacht. Die eingesetzten Mitarbeiter sind speziell ausgebildet und verfügen über eine Waffensachkundeprüfung, Unterrichtung gem. §34a GewO, halbjährliche Fortbildungen und einwandfreien Leumund. Wir betreuen Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen.Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
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