Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz können die Unternehmerpflichten im Brandschutz durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.
Wir bieten Ihnen einen Brandschutzbeauftragten, der als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beratend und unterstützend tätig ist, denn die Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03 beschreibt eine ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten. Zum Beispiel:
Wir bieten Ihnen einen Brandschutzbeauftragten, der als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beratend und unterstützend tätig ist, denn die Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03 beschreibt eine ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten. Zum Beispiel:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Kontrollieren, ob festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
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